
Und jetzt gibt es tatsächlich wieder mal was neues zu dem Thema: scheinbar hat jemand gegen die Indizierung geklagt, weswegen das Album vorerst wieder vom Index gestrichen wurde. Je nachdem, ob die Klage erfolgreich ist oder nicht, bleibt das in der Zukunft so (was die um "Ich tu dir weh" erleichterte Version noch überflüssiger machen würde, als sie schon ist), ist das vollständige Album wieder frei verkäuflich. Ansonsten ist es wieder auf dem Index.
Was habe ich dazu noch zu sagen?

Quelle:
- Schnittberichte.com
Klasse. Wiedermal ein tolles Selbstzeugnis unseres Jugendschutzes.
AntwortenLöschenHauptsache, der Fehler wird korrigiert.
AntwortenLöschenIch find das Bild unten toll.:-)
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